Viele Herausforderungen – ein Partner

Holzklötze Häuser

Gewerbesteuer

Dem gewerbesteuerrechtlichen Gewinn müssen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes/GewStG ein Viertel der Summe aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für Objekte, die im Eigentum eines anderen stehen, hinzugerechnet werden. Bezüglich der Frage der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende hat der Bundesfinanzhof/BFH Urteil vom 17.8.2023, III R 59/20) entschieden, dass es hier auf die Art des Vertragsverhältnisses ankommt.

Vermietung oder Vermittlung

Stellt das Vertragsverhältnis zwischen einem Ferienimmobilienbesitzer und dem Vermarkter ein Mietverhältnis dar, ist eine Hinzurechnung vorzunehmen. Besteht hingegen nur ein Vermittlungsvertrag, muss keine Hinzurechnung erfolgen.

Stand: 25. September 2024

Bild: Free1970 - stock.adobe.com

Über uns: Wir von LHP Hahn & Partner mit Sitz in Bad Windsheim, Uffenheim und Ansbach sind ein leistungsstarkes Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch in Sachen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.