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SteuernRückstellungen für Arbeitsfreistellungen: Was das BMF-Schreiben vom September 2026 ändert
6. Oktober 2026Lesezeit 4 Min.

Ein Mitarbeiter wird zwei Jahre vor der Altersgrenze bezahlt freigestellt, so steht es im Vertrag. Die Verpflichtung ist eingegangen, das Geld fließt später – darf der Aufwand schon heute den Gewinn mindern? Das Bundesfinanzministerium hat dazu im September 2026 ein neues Schreiben veröffentlicht und die bisherigen Anweisungen aufgehoben.
Das Schreiben gilt in allen noch offenen Fällen. Wer Freistellungs-, Altersteilzeit- oder Jubiläumsregelungen im Haus hat, sollte die gebildeten Rückstellungen vor dem nächsten Abschluss dagegen halten.
Der Ausgangspunkt: Der Arbeitsvertrag ist ein schwebendes Geschäft
Ein Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem beide Seiten laufend erfüllen. Solange Leistung und Gegenleistung sich ausgeglichen gegenüberstehen, wird in der Bilanz nichts angesetzt – das ist der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte.
Dieser Schwebezustand endet nicht mit dem letzten Gehaltstag, sondern mit dem letzten Tag, an dem Arbeitsleistung zu erbringen ist. Bei einer Regelaltersgrenze also mit Ablauf des Monats, in dem sie erreicht wird. Alles, was der Arbeitgeber danach noch schuldet, liegt außerhalb des Schwebezustands.
Der entscheidende Zeitpunkt: vor oder nach dem Ende der Arbeitsleistung
| Verpflichtung fällt an | Grundsatz | Ausnahme bzw. Bedingung |
|---|---|---|
| vor dem vereinbarten Ende der Arbeitsleistung | keine Rückstellung, weil der Vertrag schwebt | Rückstellung bei Erfüllungsrückstand |
| nach dem vereinbarten Ende der Arbeitsleistung | Rückstellung zulässig | ungewisse Verbindlichkeit, wirtschaftliche Verursachung am Stichtag, ernsthaft zu erwartende Inanspruchnahme |
Der Erfüllungsrückstand als Ausnahme
Erfüllungsrückstand bedeutet: Der Arbeitnehmer hat seine Leistung bereits erbracht, der Arbeitgeber seine Gegenleistung noch nicht vollständig.
Typischer Fall: Der Arbeitsvertrag sieht vor, dass der Beschäftigte für einen bestimmten Zeitraum vor Erreichen der Altersgrenze gegen Gehaltszahlung freigestellt wird. Diese Freistellung ist ein Stück Gegenleistung, das er sich über die Jahre erarbeitet hat.
Der erforderliche Erfüllungsbetrag wird dann nicht auf einen Schlag angesetzt, sondern auf den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn der Zahlung für die Freistellung verteilt. Etwaige Erstattungsansprüche gegen Dritte mindern den Rückstellungsbetrag.
Bewertung: Abzinsung und Ansammlung
- Abzinsung: Besteht die Verpflichtung am Bilanzstichtag noch mindestens ein Jahr, ist in der Steuerbilanz grundsätzlich abzuzinsen.
- Ansammlung: Baut sich die Verpflichtung kontinuierlich durch die Arbeitsleistung auf, wird der Betrag ratierlich angesammelt statt sofort in voller Höhe angesetzt.
Beide Punkte wirken in dieselbe Richtung: Der Aufwand verteilt sich über die Jahre, statt den Gewinn eines einzelnen Jahres zu drücken.
Was sonst noch im Schreiben steht
Das BMF aktualisiert zugleich seine Auffassung zu Rückstellungen für Dienst- und Firmenjubiläen, für Urlaubsansprüche und für Altersteilzeitvereinbarungen. Aufgehoben werden die bisherigen Anweisungen zu Vorruhestandsleistungen sowie zu Vergütungen für Freistellungszeiten und Jahreszusatzleistungen.
Checkliste für den nächsten Abschluss
- Welche Verträge enthalten Freistellungs-, Vorruhestands- oder Altersfreizeitregelungen?
- Liegt die Verpflichtung vor oder nach dem vereinbarten Ende der Arbeitsleistung?
- Besteht ein Erfüllungsrückstand – und ab wann?
- Ist der Erfüllungsbetrag auf den richtigen Zeitraum verteilt?
- Wurde abgezinst, wo die Restlaufzeit mindestens ein Jahr beträgt?
- Mindern Erstattungsansprüche gegen Dritte die Rückstellung?
- Sind Jubiläums-, Urlaubs- und Altersteilzeitrückstellungen nach den neuen Vorgaben bewertet?
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Gilt das Schreiben auch für zurückliegende Jahre?
Es ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Solange die Veranlagung nicht bestandskräftig ist, kann es also auch frühere Jahre betreffen.
Gilt das auch für die Handelsbilanz?
Das BMF-Schreiben bindet die Finanzverwaltung und damit die Steuerbilanz. Handelsrechtlich gelten eigene Bewertungsvorschriften, insbesondere bei der Abzinsung. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz sind hier die Regel.
Was gilt für eine Freistellung, die erst bei der Trennung vereinbart wird?
Eine erst im Trennungsfall vereinbarte Freistellung ist etwas anderes als eine von vornherein zugesagte. Hier kommt es auf den Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung an – das ist im Einzelfall zu prüfen.
Brauche ich ein versicherungsmathematisches Gutachten?
Bei einzelnen Freistellungszusagen in der Regel nicht. Bei größeren Kollektiven oder bei Verpflichtungen mit langer Laufzeit kann ein Gutachten sinnvoll oder erforderlich sein.
Was passiert mit zu hoch gebildeten Rückstellungen?
Sie sind erfolgswirksam aufzulösen. Das kann den Gewinn des betreffenden Jahres spürbar erhöhen – ein Grund, die Bestände frühzeitig zu prüfen statt erst beim Abschluss.






